Wahlarzt

Ein Wahlarzt ist ein freiberuflich tätiger Arzt, der in keinem Vertragsverhältnis zu Trägern der sozialen Krankenversicherung steht.

Die ärztliche Leistung wird über ein Privathonorar mit dem Patienten verrechnet, der dann die Möglichkeit hat, bei seiner Krankenkasse einen Rückersatz zu beantragen (Höhe abhängig von Ihrer Versicherung).

Unsere Honorargestaltung orientiert sich an den Tarifen der Krankenkasse. Die Bezahlung erfolgt direkt in der Ordination mittels Bankomatkassa.

Rezepte, Verordnungen und Überweisungen sind gleichermaßen gültig.

Zeitnahe Terminvereinbarung

Beratung
ohne Zeitdruck

Individuelle und persönliche Betreuung

Flexible Ordinationszeiten

Keine oder nur kurze Wartezeiten